Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich und Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der E-Planung und Installation GmbH, Industriestrasse 30, 8604 Volketswil (nachfolgend «EPI»; «wir»; «uns»), insbesondere für Planungsleistungen im Bereich der Elektroinstallation und Gebäudetechnik, für die Ausführung von Elektroinstallationen, für Wartungs-, Service- und Kontrollleistungen sowie für Abonnement- und Serviceleistungen und für die Lieferung von Geräten, Materialien oder sonstigen Komponenten. Unsere Leistungen können insbesondere Planungs- und Beratungsleistungen, die Installation und Inbetriebnahme elektrischer Anlagen, Wartungs- und Servicearbeiten sowie wiederkehrende Kontroll- oder Unterhaltsleistungen umfassen.

Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Einzelvereinbarungen, die wir mit Ihnen abschliessen, haben Vorrang vor den vorliegenden AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits finden zwischen Ihnen und uns keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

2.  Hinweis vor Offertannahme

Bitte lesen Sie diese AGB sowie die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Offerte annehmen, unsere Leistungen buchen oder einen Vertrag mit uns abschliessen. Mit der Annahme unserer Offerte, der Unterzeichnung eines Arbeitsrapports oder der Beauftragung unserer Leistungen erklären Sie sich mit den Bestimmungen dieser AGB sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie bestätigen zudem ausdrücklich, dass Sie berechtigt sind, rechtsverbindliche Verträge für sich selbst und/oder für einen Dritten (z.B. Ihren Vermieter, den Liegenschaftseigentümer, Ihren Arbeitgeber, den Dienstleistungsempfänger oder Produkteempfänger) abzuschliessen.

3.  Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie telefonisch, schriftlich oder elektronisch eine Anfrage stellen und wir Ihnen daraufhin eine Offerte unterbreiten, die Sie innerhalb der in der Offerte festgelegten Frist annehmen. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn Sie eine unserer Leistungen buchen, ein Produkt oder Material bei uns bestellen oder ein Abonnement oder eine Serviceleistung in Anspruch nehmen und wir diese Buchung oder Bestellung bestätigen oder mit der Ausführung der entsprechenden Leistung beginnen.

Unsere schriftlichen Offerten sind ab Ausstellungsdatum grundsätzlich während 90 Tagen gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der Annahme unserer Offerte akzeptieren Sie die darin enthaltenen Leistungen, Preise sowie die Bestimmungen dieser AGB.

Ein verbindlicher Vertrag kommt spätestens zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch die Bestätigung einer Buchung oder Bestellung oder durch den Beginn der Leistungserbringung beziehungsweise durch die Lieferung der bestellten Produkte.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind E-Mails oder andere elektronische Kommunikationsmittel der Schriftform gleichgestellt.

4.  Leistungsumfang und Ausführung der Arbeiten

Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, der Auftragsbestätigung oder aus dem vereinbarten Auftrag. Unsere Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen, unter Anwendung unseres Fachwissens sowie unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und technischen Normen erbracht.

Wir verpflichten uns zur sorgfältigen, gewissenhaften und fachgerechten Ausführung der vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik (vgl. Ziff. 5 «Anwendbare technische Normen»). Hierfür setzen wir qualifizierte und fachlich kompetente Mitarbeitende ein und betreuen sowie überwachen diese während der Leistungserbringung.

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags oder zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen oder Subunternehmer einzusetzen. In diesem Fall stellen wir sicher, dass die für uns geltenden vertraglichen Pflichten auch für diese verbindlich sind und von ihnen eingehalten werden.

5.  Anwendbare technische Normen

Unsere Leistungen werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.

Soweit auf die vorliegenden Vertragsverhältnisse anwendbar, können insbesondere Normen und Empfehlungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) sowie weitere branchenübliche technische Regelwerke berücksichtigt werden. Zusätzlich gelten die einschlägigen Vorschriften der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) sowie die gesetzlichen Bestimmungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).

Die Anwendung solcher Normen erfolgt jedoch ausschliesslich subsidiär. Massgebend bleiben in jedem Fall die zwischen Ihnen und uns getroffenen individuellen Vereinbarungen sowie die Bestimmungen dieser AGB. Soweit einzelne Regelungen der SIA-Normen im Widerspruch zu diesen AGB stehen, gehen die Bestimmungen dieser AGB vor.

6.  Mitwirkungspflichten

Unsere Leistungen erbringen wir auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen sowie unter der Voraussetzung, dass Sie die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig erbringen.

Sie verpflichten sich insbesondere, uns den notwendigen Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten, Anlagen oder Baustellen zu ermöglichen und sämtliche Informationen bereitzustellen, die für die ordnungsgemässe Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.

Sie sind zudem dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Bewilligungen, Genehmigungen oder Zustimmungen rechtzeitig eingeholt werden und dass die Koordination mit anderen beteiligten Unternehmern oder Gewerken gewährleistet ist.

Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder uns unvollständige oder unrichtige Informationen zur Verfügung stellen, können sich daraus Verzögerungen bei der Leistungserbringung sowie zusätzliche Kosten ergeben. Solche Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

7.  Leistungsänderungen / Zusatzarbeiten

Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen grundsätzlich einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Ihnen und uns.

Sollte sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellen, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind oder Änderungen gewünscht werden, sind wir berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Vergütung sowie der Termine vorzunehmen.

Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Offerte oder des vereinbarten Auftrags waren, gelten als Zusatzarbeiten und werden separat nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

8.  Termine

Vereinbarte Termine für die Ausführung unserer Leistungen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten solche Termine jedoch lediglich als unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen können insbesondere entstehen aufgrund von Bauverzögerungen, fehlenden Vorleistungen anderer Unternehmer, Materialengpässen, Lieferverzögerungen, fehlender Mitwirkung Ihrerseits oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse ausserhalb unseres Einflussbereichs. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.

9.  Preise und Vergütung

Die Vergütung unserer Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Offerte, der Auftragsbestätigung, dem vereinbarten Auftrag oder dem gebuchten Abonnement.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird zusätzlich zum vereinbarten Preis berechnet und auf der Rechnung separat ausgewiesen.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, werden nach Aufwand oder gemäss den jeweils geltenden Ansätzen verrechnet.

10.  Zahlungsbedingungen / Bonitätsprüfungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie haben die Möglichkeit den Gesamtpreis mit den von uns angebotenen Möglichkeiten oder gemäss Auftragsbestätigung/Offerte zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden im konkreten Einzelfall nicht anzubieten. In diesem Fall verweisen wir auf andere Zahlungsmethoden.

Sie autorisieren – mit der Wahl des Zahlungsmittels – die Zahlung wahlweise durch die Eingabe der Kreditkartendaten oder Zugangsdaten eines Zahlungsdienstanbieters. Sie ermächtigen uns, Zahlungen im entsprechenden Umfang einzunehmen bzw. einzuziehen. Sollte es zu Rückbelastungen kommen, haben wir Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten und Bankbearbeitungsgebühren. Wir haften in keinem Fall für allfällige Gebühren und/oder andere Beträge, die Ihnen Ihr Kartenherausgeber oder Ihre Bank infolge der Zahlungsbearbeitung Ihrer Bestellung verrechnet. Sie berechtigen uns ausdrücklich, nach eigenem Ermessen Bonitätsprüfungen vorzunehmen und zu diesem Zweck Daten von Ihnen an Dritte weiterzugeben.

Wir behalten uns das Recht vor, sollten Sie mit einer Kreditkarte oder einer alternativen Zahlungsmethode bezahlen, die Gültigkeit der entsprechenden Karte zu prüfen, die Verfügbarkeitsparameter und die Adressdaten zu kontrollieren und die Autorisierung durch den Kartenherausgeber oder Zahlungsanbieter anzufordern. Ferner bestätigen Sie, dass die Kreditkarte gültig ist und die eingegebenen Zahlungsdaten korrekt sind. Bei Ablehnung der Zahlung behalten wir uns in jedem Fall das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und den Versand der Produkte zu verweigern. Sie werden in diesem Fall von uns eine E-Mail erhalten.

Sofern wir Ihnen die Zahlung per Rechnung oder Vorkasse anbieten, erhalten Sie die Rechnung und den Einzahlungsschein entweder vorab per E-Mail oder per Post. Die Zahlung hat unter Verwendung des Einzahlungsscheines und innerhalb der angegebenen Frist zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, sind wir berechtigt, eine Leistungserbringung zu beenden (vgl. u.a. nachfolgende Ziff. 11).

Erfolgt bei einer Rechnung keine fristgerechte Bezahlung und stellen wir auch nach einer Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang fest, sind wir berechtigt, unsere Aufwendungen mit Mahngebühren in der Höhe von CHF 25.00 pro Mahnung zusätzlich in Rechnung zu stellen. Zudem verrechnen wir weitere mit dem Inkasso verbundenen Kosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig sein, werden wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.00 erheben.

11.  Abonnement- und Serviceleistungen

Für Wartungs-, Kontroll-, Service- oder Betriebsleistungen können zwischen Ihnen und uns Abonnement- oder Serviceverträge abgeschlossen werden. Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn Sie ein entsprechendes Angebot oder eine Offerte von uns annehmen, ein Abonnement oder eine entsprechende Leistung bei uns buchen oder wir Ihnen eine entsprechende Auftragsbestätigung zustellen.

Der Umfang der im Rahmen eines Abonnements geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung des jeweiligen Abonnements.

Abonnementleistungen können insbesondere Wartungs-, Kontroll- und Servicearbeiten, die Bereitstellung und den Betrieb technischer Einrichtungen, den Betrieb von Stromverteilern oder Stromkästen, die Nutzung oder Bereitstellung von Kommunikations- oder Datenverbindungen, Mobilfunk- oder Internetdiensten sowie weitere betriebliche oder technische Dienstleistungen umfassen.

Sofern im Rahmen eines Abonnements technische Einrichtungen, Geräte oder Komponenten durch uns installiert oder zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – in unserem Eigentum. Sie verpflichten sich, solche Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und ausschliesslich bestimmungsgemäss zu verwenden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird ein Abonnement für eine bestimmte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um eine weitere Vertragsperiode, sofern es nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

Werden Rechnungen im Zusammenhang mit Abonnement- oder Serviceleistungen nicht fristgerecht bezahlt, sind wir berechtigt, die Erbringung der entsprechenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend einzustellen oder auszusetzen.

12.  Gewährleistung / Mängelrüge

Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen fachgerecht ausgeführt werden und den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

Sie sind verpflichtet, unsere Leistungen sowie allfällig gelieferte Produkte oder installierte Anlagen nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen. Allfällige Mängel oder Beanstandungen sind uns innerhalb von zehn Werktagen nach Abschluss der Arbeiten beziehungsweise nach Übergabe der Leistung schriftlich mitzuteilen.

Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren und erst später auftreten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten unsere Leistungen sowie die installierten Anlagen oder gelieferten Produkte als genehmigt, und Sie sind nicht mehr berechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen.

Sofern Sie die installierten Anlagen oder die von uns erbrachten Leistungen in Betrieb nehmen oder nutzen, gilt dies ebenfalls als Abnahme unserer Leistungen.

Im Falle eines berechtigten Mangels sind wir berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzleistung zu beheben. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzleistung fehl oder sind diese nicht möglich, sind Sie – und nur bei erheblichen Mängeln – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung). Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von mittelbaren Schäden und Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung, Veränderungen der Anlage nach deren Fertigstellung, Eingriffe durch Dritte oder mangelnde Wartung zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungsfall dar.

13.  Haftung

Wir haften ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht und nachgewiesen wurden. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare und Folgeschäden – unabhängig davon, ob sie aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als mittelbare Schäden gelten insbesondere entgangener Gewinn, Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Reputationsschäden sowie Schäden infolge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Nutzung elektrischer Anlagen oder unserer Leistungen.

Wir übernehmen zudem keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der installierten Anlagen, durch Eingriffe Dritter, durch Veränderungen der Installation nach deren Fertigstellung oder durch das Verhalten anderer Unternehmer oder Gewerke entstehen.

Darüber hinaus übernehmen wir keine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden, welche zur Erbringung unserer Leistungen beigezogen werden.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei durch uns oder durch von uns beigezogene Hilfspersonen verursachten schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen beschränkt sich unsere Gesamthaftung – unabhängig vom Rechtsgrund und soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der Vergütung, die Sie für die betreffende Lieferung oder Leistung bezahlt haben. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Haftung zusätzlich auf die Deckungssumme unserer bestehenden Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherung beschränkt.

Bei Ereignissen, welche ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb unseres Einflussbereichs liegt beispielsweise – nicht abschliessend – in folgenden Fällen vor: Streiks, Protestaktionen, Sperren oder andere industrielle Handlungen Dritter, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, andere Naturkatastrophen, Ausfälle von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Unbenutzbarkeit von Schienen-, Versand-, Flug- oder Kraftfahrstrecken oder anderen Verkehrsmitteln.

Sollte ein Ereignis höherer Gewalt eintreten, das unsere Vertragserfüllung beeinträchtigt, werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren.

14.  Stromabschaltungen

Im Rahmen von Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten kann es erforderlich sein, elektrische Anlagen vorübergehend abzuschalten. Für Schäden oder Beeinträchtigungen, die infolge solcher notwendigen Stromabschaltungen entstehen, übernehmen wir – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.

15.  Datenschutz / Immaterialgüterrechte

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Be-stimmungen, insbesondere unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Ihren Rechten und damit verbundenen Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Sämtliche Rechte an technischen Konzepten, Konstruktionen, Designs, Zeichnungen, Plänen, Dokumentationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit unseren Produkten oder Leistungen erstellt werden, verbleiben ausschliesslich bei uns. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen solche Unterlagen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Dies gilt insbesondere für technische Unterlagen oder Konstruktionen im Zusammenhang mit kundenspezifisch entwickelten oder hergestellten Produkten.Wir behalten daher sämtliche uns zustehenden Immaterialgüterrechte in vollem Umfang.

16.  Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

17.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

E-Planung und Installation GmbH, März 2026